Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte
14.3.2007 von admin.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind haben Sie folgende Zuzahlungen zu leisten:
- Praxisgebühr: für den Erstbesuch eines Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten von 10 € pro Quartal sowie bei Arztwechsel ohne Überweisung
- Freie Krankenhauswahl: besteht nicht
- Zahnersatz: bei Notwendigkeit Zuschuß von 50% der Kosten im Rahmen der GKV Regelversorgung (bei ausreichender Vorsorge bis zu 65%)
- Auslandsaufenthalt: eingeschränkter Versicherungsschutz sowie keinen Rücktransport
- Arznei-und Verbandmittel: Zuzahlung von 10% des Abgabepreises pro Arznei-und Verbandmittel, mind. 5 € höchstens 10 €
- Heilmittel: Beteiligung an den Kosten mit 10% sowie 10 € pro Verordnung
- Hilfsmittel: pro Hilsmittel Beteiligung an den Kosten mit 10%, mind. 5€ max. 10€
- Krankenkaus: pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung pro Tag 10€ Zuzahlung
- Brillen und Kontaktlinsen: kein Zuschuß für Brillengestelle,-gläser und Kontaktlinsen. Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre sowie Patienten mit schwerer Sehbeeinträchtigung
- Naturheilverfahren: Kosten vom Heilpraktiker werden nicht übernommen bei Ärzten nur sehr eingeschränkt
- Krankentransport: Zuzahlung von 10% der Kosten pro Fahrt, mind. 5€ max. 10€
- Reha Maßnahme-Mutter/Vater-Kind: pro Tag eine Zuzahlung von 10€
- Vorsorgeuntersuchung: Kosten von wichtigen Vorsorgeuntersuchungen müssen selbst übernommen werden