Archiv der Kategorie Zuzahlungen Gesetzliche Krankenkasse

Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind haben Sie folgende Zuzahlungen zu leisten:

  1. Praxisgebühr: für den Erstbesuch eines Arztes, Zahnarztes und Psychotherapeuten von 10 € pro Quartal sowie bei Arztwechsel ohne Überweisung
  2. Freie Krankenhauswahl: besteht nicht
  3. Zahnersatz: bei Notwendigkeit Zuschuß von 50% der Kosten im Rahmen der GKV Regelversorgung (bei ausreichender Vorsorge bis zu 65%)
  4. Auslandsaufenthalt: eingeschränkter Versicherungsschutz sowie keinen Rücktransport
  5. Arznei-und Verbandmittel: Zuzahlung von 10% des Abgabepreises pro Arznei-und Verbandmittel, mind. 5 € höchstens 10 €
  6. Heilmittel: Beteiligung an den Kosten mit 10% sowie 10 € pro Verordnung
  7. Hilfsmittel: pro Hilsmittel Beteiligung an den Kosten mit 10%, mind. 5€ max. 10€
  8. Krankenkaus: pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage einer stationären Behandlung pro Tag 10€ Zuzahlung
  9. Brillen und Kontaktlinsen: kein Zuschuß für Brillengestelle,-gläser und Kontaktlinsen. Ausnahme: Kinder unter 18 Jahre sowie Patienten mit schwerer Sehbeeinträchtigung
  10. Naturheilverfahren: Kosten vom Heilpraktiker werden nicht übernommen bei Ärzten nur sehr eingeschränkt
  11. Krankentransport: Zuzahlung von 10% der Kosten pro Fahrt, mind. 5€ max. 10€
  12. Reha Maßnahme-Mutter/Vater-Kind: pro Tag eine Zuzahlung von 10€
  13. Vorsorgeuntersuchung: Kosten von wichtigen Vorsorgeuntersuchungen müssen selbst übernommen werden

|