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15.3.2007 von admin.
Beim Schulsport vom Schwebebalken gefallen, während der großen Pause den Arm gebrochen - hier sind die Regeln eindeutig: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Kinder und Jugendliche. Dies gilt auch für den Weg zum Kindergarten, zur Schule, zur Ausbildungsstelle oder Universität und wieder zurück nach Hause, wenn sich der Unfall nachweisbar auf dem direkten Weg ereignet hat.Der Haken daran: 75 Prozent aller Unfälle passieren nicht im Umfeld von Schule (oder Beruf), sondern in der Freizeit, auf Umwegen nach Hause oder bei Spiel und Sport. Und in diesen Fällen ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Gerade Kinder verletzen sich überdurchschnittlich oft, da sie ihre Kraft und Geschicklichkeit überschätzen und generell risikofreudiger sind: Allein in Deutschland kommen jährlich 500 000 Kinder zu Schaden, einige davon schwer. Verbrühungen oder Vergiftungen, Unfälle mit Scheren und Messern oder Stürze sind die häufigsten Ursachen für Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte.
Es gibt noch einen weiteren gravierenden Haken an der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Staat zahlt zwar bei Unfällen von Kindergarten- oder Schulkindern. Von der Geburt bis zum Eintritt in eine beliebige Bildungseinrichtung hat das Kind allerdings keinerlei gesetzlichen Schutz und somit auch keinen Rentenanspruch nach einem folgenschweren Unfall!
Diese Lücke lässt sich jedoch privat schließen: Durch eine private Unfallversicherung, wie UnfallGiro der Continentale, angeboten in den Tarif-Varianten XL und XXL. Eine private Unfallversicherung ist 24 Stunden täglich aktiv und zahlt zum Beispiel bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent eine zusätzliche Kapitalleistung (Unfallrente Forte). Somit ist sie der gesetzlichen Unfallversicherung gleich mehrfach überlegen.
Privater Unfallschutz ist rundum zuverlässig, aber dennoch erschwinglich. Ihr Versicherungsexperte bietet sicher auch für Sie den passenden Tarif. Falls Ihrem Nachwuchs nichts passiert: umso besser! Dann bekommen Sie z.B. beim Tarif UnfallGiroGarant der Continentale Ihre eingezahlten Beiträge sogar zurück - garantiert!
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13.3.2007 von admin.
Schülerunfall-Rentenwerte 2007
Keine gesetzliche Unfallrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis einschließlich 19% - unabhängig vom Alter des Kindes. Bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule erhalten Kinder überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung.
Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung 2007
Alte Bundesländer (monatliche Rente in Euro bei Minderung der Erwerbsfähigkeit)
Geburt bis Kindergarten: keine Rente!
bis 6.LBJ 100% (408,33) 50% (204,17) 35% (142,92) 20% (81,67) 0-19% (0)
ab 6.LBJ 100% (544,44) 50% (272,22) 35% (190,56) 20% (108,89) 0-19% (0)
ab 15.LBJ 100% (653,33) 50% (326,67) 35% (228,67) 20% (130,67) 0-19% (0)
ab 18.LBJ 100% (980,00) 50% (490,00) 35% (343,00) 20% (196,00) 0-19% (0)
Eine private Absicherung des Kindes/der Kinder ist besonders wichtig.
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