Gesundheitsreform
17.4.2007 von admin.
3 Jahre Wechselfrist für Arbeitnehmer
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 2. Februar 2007 mit Ihrem Einkommen 3 Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln können. Die vergangenen Jahre werden bei der Ermittlung mitgezählt. Wer also für das Jahr 2005 erstmals über der JAEG lag, kann 2008 in die private Krankenversicherung wechseln.